Meldung

Melden Sie Verstösse gegen das Binnenmarktgesetz

Üben Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit in einer Gemeinde oder einem Kanton rechtmässig aus (Herkunftsort) und stossen Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton (Bestimmungsort) auf Schwierigkeiten?

Werden Sie im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ausserhalb Ihres Herkunftsorts gegenüber ortsansässigen Wettbewerbern benachteiligt?

Wurden Sie als ortsfremder Anbieter in einem Submissionsverfahren einer Gemeinde oder eines Kantons benachteiligt?

Haben Sie Kenntnis von einem öffentlichen Auftrag, der ohne öffentliches Vergabeverfahren an einen lokalen Anbieter vergeben wurde?

Haben Sie Kenntnis von Submissionsabsprachen?

Für die Erfüllung ihrer Funktion als Hüterin des Binnenmarktgesetzes ist die Wettbewerbskommission auf Meldungen von Wirtschaftsakteuren angewiesen. Melden Sie das Vorkommnis dem Kompetenzzentrum Binnenmarkt im Sekretariat WEKO per Post oder E-Mail (BGBM@weko.admin.ch). Ihrer Meldung sind alle sachdienlichen Dokumente in Kopie (keine Originale) beizulegen, wenn vorhanden insbesondere:

  • Bewilligungen Ihres Herkunftsorts
  • Verfügungen von kantonalen oder kommunalen Behörden
  • Korrespondenzen mit den Behörden
  • Kantonale oder kommunale Erlasse
  • Ausschreibungsunterlagen

Das Sekretariat WEKO wird Ihre Meldung prüfen und frei entscheiden, ob und in welcher Form es auf die Meldung hin aktiv wird. Liegt ein Verstoss gegen das Binnenmarktgesetz vor, verfügt die WEKO und deren Sekretariat über verschiedene Möglichkeiten und Instrumente, um den korrekten Vollzug des Binnenmarktgesetzes durch die betroffenen Behörden zu gewährleisten. Die WEKO kann gegen einen Entscheid der kantonalen oder kommunalen Behörden Beschwerde führen (Art. 9 Abs. 2bis BGBM).

Bitte beachten Sie, dass die WEKO und deren Sekretariat im öffentlichen Interesse für einen funktionierenden Binnenmarkt und nicht im privaten Interesse der Anzeigerin handelt. Entsprechend agiert die WEKO und deren Sekretariat nicht als Ihr Rechtsbeistand oder Parteivertreter in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Eine allfällige Beschwerde führt die WEKO im eigenen Namen und nicht als Vertreterin der Verfügungsadressatin.

https://www.weko.admin.ch/content/weko/de/home/die-weko/sekretariat/binnenmarkt/meldung.html