Nach der Ablehnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durch das Schweizer Volk vom 6. Dezember 1992 verabschiedete der Bundesrat ein Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung, dem folgende Zielsetzung zugrunde lag: Kampf der Abschottung vom Märkten, Abbau von Wettbewerbshindernissen und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz.
Ein Eckpfeiler des bundesrätlichen Programms bildete denn auch die Schaffung einer modernen und griffigen Wettbewerbsgesetzgebung. Die inhaltliche Umsetzung erfolgte über die Revision des Kartellgesetzes (KG 95) und die Schaffung des Binnenmarktgesetzes (BGBM). Die beiden Erlasse, welche zeitgleich am 1. Juli 1996 in Kraft traten, ergänzen sich gegenseitig. Währenddem das Kartellgesetz private Wettbewerbsbeschränkungen im Visier hat, richtet sich das Binnenmarktgesetz gegen Beschränkungen, die im öffentlichen Recht der Kantone und Gemeinden angesiedelt sind.
Gut sieben Jahre nach Inkrafttreten wurde die erste Revision des BGBM eingeleitet. Auslöser dafür war ein Evaluationsbericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) vom 17. Juni 2000, in welchem sie eine Kluft zwischen den anvisierten Zielen und der effektiven Wirkung des Binnenmarktgesetzes feststellte. Darüber hinaus nahm der Bundesrat die Gesetzesrevision als eine von 17 Massnahmen in sein Wachstumspaket vom 18. Februar 2004 auf. Das revidierte Binnenmarktgesetz wurde am 16. Dezember 2005 vom Parlament verabschiedet und trat am 1. Juli 2006 in Kraft.