Sprechen sich Anbieterinnen untereinander ab, zu welchem Preis sie offerieren und wem sie einen Beschaffungsauftrag zuteilen wollen, treffen sie kartellrechtlich unzulässige Submissionsabreden. Submissionsabreden erhöhen die Preise um durchschnittlich 45 %, machen Unternehmen ineffizient und wirken innovationshemmend. Sie belasten damit die Wirtschaft und die öffentliche Hand und wirken sich negativ auf die Steuerlast der Bevölkerung aus.
Die WEKO sammelt Hinweise zu Submissionsabreden. Haben Sie einen Verdacht, wenden Sie sich an uns. Beschaffungsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden haben eine Anzeigepflicht, wenn hinreichende Anhaltspunkte für Submissionsabreden vorliegen (vgl. Faktenblatt «Verdacht auf Submissionsabreden»).
Ein Verdacht auf Submissionsabreden, dass Anbieterinnen in irgendeiner Weise ihre Angebote absprechen, dass also «etwas nicht stimmt», kann wegen verschiedenen Hinweisen entstehen. Als Beispiele können genannt werden: Gleiche oder sehr ähnliche Preise bei mehreren Einzelpositionen. Die Offertpreise liegen substanziell über den erwarteten Preisen oder sind höher als bei vergleichbaren vergangenen Ausschreibungen. Angebote enthalten Ungereimtheiten (z.B. Kalkulationsfehler). Versuche der Anbieterinnen, an Informationen über andere Submissionsteilnehmer zu gelangen. Zu weiteren Hinweisen: vergleiche WEKO-Checkliste «Submissionsabreden bekämpfen».
Alle Unterlagen und Überlegungen, die den Verdacht begründen, helfen der WEKO, Verdachtsmomente zu beurteilen. Eine gewisse Informationsaufarbeitung der Hinweise und eine Darstellung des betroffenen Beschaffungsmarktes erleichtern die Einschätzung. Aber auch weniger gut aufgearbeitete und dokumentierte Hinweise helfen.
Die elektronische Zustellung von Informationen erlaubt die schnellstmögliche Bearbeitung von Verdachtsmeldungen (submissionsabreden@weko.admin.ch). Verdachtsmeldungen können ebenfalls brieflich beim Sekretariat der WEKO, Hallwylstrasse 4, 3003 Bern, eingereicht werden. Zur Klärung von Anhaltspunkten und Fragen stehen die Mitarbeitenden des Dienstes Bau des Sekretariates der WEKO auch telefonisch zur Verfügung: Tel. 058 462 20 40.