Relative Marktmacht

Auf den 1. Januar 2022 sind neue Kartellgesetzbestimmungen betreffend den Missbrauch relativer Marktmacht in Kraft getreten. Im Hinblick auf das Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmungen erstellte das Sekretariat der Wettbewerbskommission ein Merkblatt. 

Das Merkblatt soll einen Überblick über den Inhalt und die Bedeutung der Vorschriften zur relativen Marktmacht geben und kann unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Praxis angepasst werden.  Es richtet sich an Unternehmen, die möglicherweise vom Missbrauch eines relativ marktmächtigen Unternehmens betroffen sind, an Unternehmen, die allenfalls selber relativ marktmächtig sind sowie an weitere Kreise, die sich über die Vorschriften zur relativen Marktmacht informieren möchten. 

Ergänzt wird das Merkblatt durch ein Meldeformular (Teil II des Merkblattes). Das Meldeformular soll betroffenen Unternehmen erlauben, den Wettbewerbsbehörden einen mutmasslichen Verstoss gegen die Vorschriften zur relativen Marktmacht rasch und einfach anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

Kontaktstelle für Hinweise

+41 58 462 20 40


Haben Sie Hinweise an die Wettbewerbskommission oder möchten Sie einen allfälligen Verstoss gegen die Vorschriften zur relativen Marktmacht melden, so verwenden Sie dazu bitte untenstehendes Formular.

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https://www.weko.admin.ch/content/weko/de/home/anzeigen/relative_marktmacht.html