Datenschutz

Ihre Rechte

Gestützt auf das Datenschutzgesetz (DSG) kann jede Person Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden. Ebenso kann jede Person ihre Daten herausverlangen lassen. Diese Auskunfts- und Herausgaberechte sind jedoch nicht absolut. Sie können beschränkt oder verweigert werden, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen dies erfordern. Die Ausübung dieser Rechte ist grundsätzlich kostenlos, sofern dies nicht mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden ist. 

Wie können Auskunfts- und Herausgabebegehren gestellt werden?

Das Begehren muss schriftlich per E-Mail oder Post gestellt werden. Personen, die ein solches Begehren stellen, müssen sich identifizieren. Dies geschieht üblicherweise mit Kopie eines amtlichen Ausweises.


Kontakt

Ansprechpartner und Adressen

Adresse:
Sekretariat der Wettbewerbskommission
Auskunftsbegehren DSG
Hallwylstrasse 4
3003 Bern

Datenschutzberater/in:
Beat Zirlick
Marc Schäfer
Simon Odermatt 
Sarah Hadorn
Christoph Baumgartner

Tel.: +41 58 462 20 40

E-Mail

Kontakt drucken

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