Gemäss Art. 59a des revidierten Kartellgesetzes hat der Bundesrat für die Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen und des Vollzugs des Kartellgesetzes zu sorgen, dem Parlament Bericht zu erstatten und Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Im Winter 2006/2007 gab die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) diese Evaluation in Auftrag. Für deren Durchführung war die Evaluationsgruppe Kartellgesetz verantwortlich. Der Evaluationsgruppe Kartellgesetz gehörten Vertreter/innen der Lehre, der Wettbewerbsbehörden, der Verwaltung und ein ausländischer Kartellrechtsexperte an.
Der Bundesrat nahm am 14. Januar 2009 Kenntnis vom Synthesebericht der Evaluationsgruppe Kartellgesetz, der auf 15 Berichten und Studien beruht. Der Synthesebericht enthält eine Standortbestimmung über das Wirken und Funktionieren des Kartellgesetzes, zeigt den Handlungsbedarf auf und schliesst mit einer Reihe von Empfehlungen an den Gesetzgeber und den Vollzug (Bundesrat, EVD und die Wettbewerbsbehörden).
Die Evaluationsgruppe Kartellgesetz kommt zum Schluss, dass sich das Konzept des Kartellgesetzes insgesamt bewährt hat. Namentlich die zentralen neuen Instrumente des revidierten Kartellgesetzes erfüllen die Absicht des Gesetzgebers. Eine Revision ist aber notwendig, um Verbesserungen in den Bereichen der institutionellen Ausgestaltung, der internationalen Zusammenarbeit, der Zusammenschlusskontrolle und der vertikalen Restriktionen zu erreichen. Weitere Revisionspunkte betreffen das Verfahrensrecht, die zivilrechtliche Durchsetzung und das Sanktionssystem.