Internationale Zusammenarbeit

Infolge der Globalisierung und Öffnung der nationalen Märkte für ausländische Unternehmen kommt es immer häufiger zu grenzüberschreitenden wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen. Die Wettbewerbsbehörden sind jedoch weiterhin national organisiert. Um die grenzüberschreitenden wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen effizient verfolgen zu können, wird die internationale Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden immer wichtiger. 

Die Wettbewerbskommission (WEKO) beteiligt sich aktiv in verschiedenen Netzwerken von Wettbewerbsbehörden wie beispielsweise dem Competition Committee der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder dem International Competition Network (ICN). Mangels einer formell gesetzlichen Grundlage dienen diese Netzwerke in erster Linie dem Wissens- und Erfahrungsaustausch, ermöglichen aber keine formelle Zusammenarbeit.

Darüber hinaus gewinnen multi- und bilaterale Kooperationsabkommen zwischen Wettbewerbsbehörden stetig an Bedeutung. Am 1. Dezember 2014 trat das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union (EU) über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts (SR 0.251.268.1) in Kraft. Das Abkommen gibt der WEKO und der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission die Möglichkeit, sich gegenseitig über Vollzugsmassnahmen zu benachrichtigen, diese zu koordinieren und Informationen auszutauschen. Gleichzeitig enthält es klare Regeln zur Einhaltung der bestehenden Verfahrensgarantien für die betroffenen Unternehmen. In Anbetracht der starken Verflechtung zwischen den Volkswirtschaften der Schweiz und der EU leistet das Abkommen einen wichtigen Beitrag zur effizienten Verfolgung von grenzüberschreitenden wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen und somit zu einem besseren Schutz des Wettbewerbs (vgl. auch Botschaft zum Abkommen Schweiz - EU über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts).

Am 1. September 2023 ist das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die Zusammenarbeit und Koordinierung der Wettbewerbsbehörden (SR 0.251.136.1) in Kraft getreten.

Letzte Änderung 27.02.2024

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