Das nachfolgende elektronische Formular entspricht dem «Formular A – Marker für Selbstanzeige» gemäss dem «Merkblatt und Formular Bonusregelung (Selbstanzeige) (PDF, 321 kB, 30.03.2021)» (BBI 2015 3346–3358).
Mit dem Ausfüllen des nachfolgenden e-Markers erklärt das Unternehmen, dass es eine Selbstanzeige gemäss Art. 49a Abs. 2 KG i.V.m. Art. 8 ff. SVKG einreichen wird.
Es zeigt damit seine Beteiligung an einer mutmasslichen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von Art. 5 Abs. 3 oder 4 KG bzw. Art. 7 KG an (Art. 8 Abs. 1 SVKG). Das Unternehmen bestätigt damit weiter, dass es die weiteren Voraussetzungen zur Einreichung einer Selbstanzeige gemäss Merkblatt Bonusregelung zur Kenntnis genommen hat und mit der Einreichung des e-Markers auch die weiteren Erklärungen gemäss Formular A abgibt (d.h. Einreichen von Informationen und Beweismitteln, uneingeschränkte Kooperation mit der Wettbewerbsbehörde).
Wenn Sie das ausgefüllte Online-Formular mit «Senden» abschliessen, werden die von Ihnen eingefügten Angaben in der Form einer automatisch generierten E-Mails an die Adresse selbstanzeige[at]weko.admin.ch gesendet. Der Eingangszeitpunkt dieser E-Mail gilt als Zeitpunkt des Eingangs des Markers. Es wird keine Kopie der E-Mail für das anzeigende Unternehmen erstellt oder diesem versendet.
Es wird auch keine E-Mail mit einer Eingangsbestätigung verschickt. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Sekretariates wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Modalitäten der Einreichung der Selbstanzeige (Formular B) zu besprechen und zu vereinbaren.