Bundesgericht

Rechtsprechung zum revidierten BGBM (in Kraft seit 1. Juli 2006)

Urteil 2C_121/2011 vom 09.08.2011 (Gutachtertätigkeit im Auftrag eines Gerichts): Bei der Gutachtertätigkeit für staatliche Behörden handelt es sich um eine hoheitliche Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des BGBM fällt (Art. 1 Abs. 3 BGBM).

Urteil  2C_940/2010 vom 17.05.2011 (Taximarkt): Das Verbot der stadtzürcherischen Taxiverordnung, wonach Vermittlungszentralen keine Fahraufträge an ortsfremde Taxis vermitteln dürfen, verstösst gegen Art. 2 BGBM. Für grenzüberschreitende Taxifahrten besteht kein öffentliches Interesse im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit. b BGBM, dass der Taxifahrer über Ortskenntnisse verfügt.

Urteil  2C_57/2011 vom 03.05.2011 (Markt für Sanitärinstallation): Ein in der Gemeinde A. zugelassener Sanitärinstallateur mit Konzession zur Ausübung von Wasserinstallationen hat gestützt auf Art. 2 Abs. 1 und 3 BGBM einen Anspruch auf Marktzugang in der Stadt Schaffhausen. Die Stadt Schaffhausen widerlegt weder die Gleichwertigkeitsvermutung, noch kommt sie ihrer Begründungs- und Beweislast für die Zulässigkeit der Marktzugangsbeschränkung (Art. 3 BGBM) nach. Anforderungen an ein einfaches und rasches Verfahren gemäss Art. 3 Abs. 4 BGBM.

Urteile 2C_111/2010 und 2C_81/2010 vom 07.12.2010 (Geltung des Herkunftsprinzips für allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge): Ausserkantonale Anbieter unterstehen grundsätzlich nicht einem am Bestimmungskanton für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag.

Urteil 2C_57/2010 vom 04.12.2010 (Heilpraktiker): Ein im Kanton Appenzell Ausserrhoden zugelassener Heilpraktiker kann sich nicht auf Art. 2 Abs. 4 und Art. 4 BGBM berufen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er die Zulassungsvoraussetzungen am Herkunftsort nicht erfüllt hat oder in der Zwischenzeit nicht mehr erfüllt.

BGE 136 II 470 vom 31.08.2010 (Lehrerpatent): Die öffentliche Lehrtätigkeit ist keine hoheitliche Tätigkeit und fällt in den Anwendungsbereich des BGBM (Art. 1 Abs. 3 BGBM). Art. 4 Abs. 1 BGBM findet  subsidiär zu den Anerkennungsverfahren gemäss Konkordat (Art. 4 Abs. 4) bzw. gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen (Art. 4 Abs. 3bis) Anwendung. Das gesamte nicht-streitige Marktzugangsverfahren ist kostenlos (Art. 3 Abs. 4 BGBM), nicht aber das Beschwerdeverfahren.

Urteil 2C_848/2009 vom 11.05.2010 (Zahnarzt): Ein in Deutschland diplomierter Zahnarzt, der im Kanton Schwyz eine Berufsausübungsbewilligung erwirkt, um gestützt auf das BGBM im Kanton Zürich tätig werden zu können, muss sich das Rechtsmissbrauchsverbot entgegenhalten lassen. Ein interkantonal bedeutsamer Sachverhalt liegt nur vor, wenn die Tätigkeit am Herkunftsort tatsächlich ausgeübt wurde.

Urteil 2C_68/2009 vom 14.07.2009 (Zahnarzt): Der Kanton Schwyz kann einem Zahnarzt mit Erstbewilligung im Kanton Luzern und Niederlassung mit Zweitbewilligung im Kanton Schwyz die Bewilligung entziehen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Voraussetzungen des Herkunftsorts nicht mehr erfüllt sind. Zwar verlöre die Gleichwertigkeitsvermutung ihren Sinn, müssten die fachliche Befähigung des Ansprechers einem neuerlichen Zulassungsverfahren gleich - vom Bestimmungskanton abermals individuell (rück-)überprüft werden. Anders liegen die Dinge dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ansprecher die Voraussetzungen für die seinerzeitige Marktzulassung im Herkunftskanton zwischenzeitlich nicht mehr erfüllt (BGE 135 II 12 E. 2.4).

Urteil 2C_844/2008 vom 15.05.2009 (komplementärmedizinische Therapie): Ein im Kanton Zug tätiger komplementärmedizinischer Therapeut kann sich auf die Marktzugangsrechte nach Art. 2  Abs. 4 BGBM berufen, auch wenn der Kanton Tessin zwischen „komplementären Therapeuten" und „Heilern" unterscheidet und entgegen dem Kanton Zug für die Erteilung der Bewilligung als komplementärer Therapeut eine kantonale Prüfung vorgesehen ist. Zwar führt dies zu einer Wiederlegung der Gleichwertigkeitsvermutung, doch sind die Voraussetzungen für eine Marktzugangsbeschränkung in Form einer Prüfung nicht erfüllt (Art. 3 BGBM). 

BGE 135 I 106 vom 15.12.2008 (Vertretungsbefugnis in SchKG-Verfahren): Die Bestimmung in Art. 27 Abs. 2 SchKG über die interkantonale Anerkennung der Zulassung zur gewerbsmässigen Vertretung in SchKG-Verfahren geht als lex specialis der generellen Bestimmung in Art. 2 Abs. 1 BGBM vor.

BGE 135 II 12 vom 13.10.2008 (Marktzugang für Psychotherapeuten): Eine im Kanton Graubünden zugelassene Psychotherapeutin mit Psychologiestudium im Nebenfach  hat gestützt auf Art. 2 Abs. 4 BGBM Anspruch auf eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons Zürich, auch wenn der Kanton Zürich ein Psychologiestudium im Hauptfach voraussetzt. Die Marktzugangsordnungen sind als Gleichwertig zu betrachten (Art. 2 Abs. 5 BGBM).

BGE 134 II 329 vom 24.09.2008 (Anwaltsfreizügigkeit mit Bezug auf Praktikantenausbildung): Ein im Kanton Genf zugelassener Anwalt hat gestützt auf Art. 2 Abs. 4 BGBM Anspruch, auch im Kanton Waadt Anwaltspraktikanten zu beschäftigen und auszubilden, obschon der Kanton Waadt für die Anstellung und Ausbildung von Praktikanten eine fünfjährige Berufserfahrung im Kanton Waadt voraussetzt. 

Urteil 5A_175/2008 vom 08.07.2008 (Offizialverteidigung als hoheitliche Tätigkeit): Als staatliche und damit nicht dem Schutz der Wirtschaftsfreiheit unterstehende Tätigkeit ist die Offizialverteidigung gemäss Art. 1 Abs. 3 BGBM vom Geltungsbereich des BGBM ausgeschlossen.

Urteil 2C_610/2007 vom 08.11.2007 (Keine Anerkennung von Anwaltspraktika): Überlässt das spezifisch für Anwälte bestimmte Freizügigkeitsgesetz den Kantonen grundsätzlich die Befugnis, Regeln über das Praktikum aufzustellen, gilt dies auch für das BGBM (s. zur beschränkten Bedeutung des BGBM für das Anwaltspraktikum BGE 125 II 315).

Rechtsprechung des BGer zum BGBM ursprüngliche Fassung (in Kraft bis 31. Juni 2006)

Urteil 2P.23/2006 vom 10.10.2006 (Wirtenpatent): Nichtanerkennung eines Wirtenpatents des Kantons Schaffhausen durch den Kanton Tessin.

BGE 132 I 97 vom 18.04.2006 (gesteigerter Gemeingebrauch): Die Gemeinde Fleurier verletzt den Grundsatz des Diskriminierungsverbots gemäss Art. 3 BGBM, indem das kommunale Reglement vorsieht, dass die zahlenmässig limitierten Standplätze anlässlich der "Abbaye de Fleurier" gemäss einer Rangordnung nach der geografischen Herkunft der Interessenten verteilt werden und damit in wettbewerbsverzerrender Weise stets dieselben Personenkreise bevorzugt werden.

Urteil 2P.191/2004 vom 10.08.2005 (Wohnsitzpflicht für Wassersportanbieter / gesteigerter Gemeingebrauch): Eine  Wakeboard-Verordnung des Kantons Zug, wonach gewerbsmässigen Anbietern von Wakeboarden nur eine Bewilligung erteilt wird, wenn der Betrieb seinen Sitz im Kanton Zug hat, verstösst gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art.
3 Abs. 1 lit. a BGBM.

Urteil 2A.409/2003 vom 08.06.2004 (Psychotherapeut): zulässige Verweigerung des Marktzugangs eines Psychotherapeuten (Art. 4 und 3 aBGBM).

BGE 128 I 295 vom 28.03.2002 (Werbung): zulässiges Werbeverbot für Tabak und Alkohol auf öffentlichem Grund (Art. 3 Abs. 1 aBGBM).

BGE 128 I 92 vom 02.11.2001 (Psychotherapeut): zulässige Verweigerung des Marktzugangs eines Psychotherapeuten.

Urteil 2P.180/2000 vom 22.02.2001 (Anwalt): zulässige Auflage zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Art. 3 Abs. 1 aBGBM).

BGE 125 I 474 vom 01.10.1999 (Medikamentenversand): unzulässiges Verbot für den Medikamentenversand (Art. 2, 3 Abs. 1 aBGBM).

BGE 125 II 406 (Anwalt): Verfahren zur Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung (Art. 4 Abs. 2 aBGBM).

BGE 125 I 276 vom 14.06.1999 (Zahnprothetiker): zulässige Verweigerung der Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung
(Art. 2, 4 aBGBM).

BGE 125 I 322 vom 04.06.1999 (Heilpraktiker): zulässige Verweigerung der Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung (Art. 2, 3 Abs. 1, 4 aBGBM).

BGE 125 II 315 vom 01.06.1999 (Rechtspraktikantentätigkeit): Rechtspraktikantenbewilligung ist kein Fähigkeitsausweis im Sinne von Art. 4 Abs. 2 aBGBM. Kein Anspruch auf kostenloses Verfahren.

BGE 125 I 267 vom 04.05.1999 (Zahnarzt): zulässige Verweigerung der Anerkennung eines ausländischen Diploms (Art. 4 Abs. 1 aBGBM).

BGE 125 II 56 vom 31.08.1998 (Anwalt): Verfahren zur Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung (Art. 4 Abs. 2 aBGBM); Kosten des Zulassungsentscheids.

Urteil 2P.362/1998 (Gastwirt): zulässige Verweigerung der Erteilung einer Betriebsbewilligung (Art. 2 aBGBM).

Urteil 2P.433/1997 (Notar): Keine Anwendbarkeit des BGBM (Art. 1 Abs. 3 aBGBM).

BGE 123 I 313 vom 30.05.1997 (Anwalt): Verfahren zur Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung (Art. 3 Abs. 1, 4 Abs. 2 aBGBM).

Last modification 20.12.2013

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