Bundesgericht

Rechtsprechung zum revidierten BGBM

Urteil 2C_857/2012 vom 5. März 2013 (Ausnahme für Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten):
Gemäss Bundesgericht gilt die Ausnahme für Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten auf dem Gebiet der öffentlichen Beschaffung (Art. 83 Bst. f BGG) auch für die Vergabe von Konzessionen gemäss Art. 2 Abs. 7 BGBM.

Urteil 2C_198/2012 vom 16. Oktober 2012 (Bau eines Parkhauses auf öffentlichem Grund):
Der Bau und Betrieb eines Parkhauses auf öffentlichem Grund stellt gemäss Bundesgericht mangels einer gesetzlichen Grundlage, die den Kanton zum Betrieb eines Parkhauses verpflichten oder ermächtigen würde, keine öffentliche Aufgabe dar und untersteht daher nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Das Bundesgericht lässt die Frage offen, ob die Sondernutzungskonzession nach Art. 2 Abs. 7 BGBM ausgeschrieben werden muss.

Urteil 2C_167/2012 vom 1. Oktober 2012 (Betrieb eines Glacéstands auf öffentlichem Grund):
Bestätigung der BGE 135 II 49; Frage der Anwendbarkeit von Art. 2 Abs. 7 BGBM offen gelassen.

BGE 135 II 49 (Plakataushang auf öffentlichem Grund):
Vorschriften des öffentlichen Beschaffungswesens; Konzession für den Plakataushang auf öffentlichem Grund. Frage der Anwendbarkeit von Art. 2 Abs. 7 BGBM offen gelassen (E. 4.1).

Letzte Änderung 20.12.2013

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