WEKO ermittelt im Stahlhandel

Bern, 08.11.2023 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnet eine Untersuchung gegen drei Stahlhandelsunternehmen. Der WEKO liegen Anhaltspunkte vor, dass sie beim Verkauf mehrere Produkte miteinander verknüpfen. Damit verstossen sie womöglich gegen das Kartellgesetz. Die WEKO führte Hausdurchsuchungen durch.

Die WEKO hat Hinweise zu einer Koppelung beim Verkauf von Bewehrungsstahl. Es besteht der Verdacht, dass die Arthur Weber AG, die Debrunner Acifer Bewehrungen AG und die Spaeter AG den Verkauf von Bewehrungsstahl seit 2021 an den gleichzeitigen Bezug von Distanzkörben knüpfen. Die drei Stahlhandelsunternehmen scheinen insbesondere höhere Preise für den Bewehrungsstahl zu verlangen, wenn Bauunternehmen Distanzkörbe und Bewehrungsstahl bei unterschiedlichen Händlern beziehen wollen.

Bewehrungsstahl wird in verschiedenen Formen (wie Stäben und Matten) beim Betonbau eingesetzt. Die Distanzkörbe dienen dazu, dass die im Beton eingebrachten Bewehrungen den gewünschten Abstand haben. Bauunternehmen benötigen für den Betonbau sowohl Bewehrungen als auch Distanzkörbe.

Im Rahmen der Untersuchung ist zu prüfen, ob die Unternehmen diese Verknüpfung koordinieren und dadurch gegen das Kartellgesetz verstossen. Weiter ist zu prüfen, ob die Unternehmen eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung innehaben und sich im Sinne des Kartellgesetzes missbräuchlich verhalten. Es ist mit einer Untersuchungsdauer von rund zwei Jahren zu rechnen.

Für die Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.


Adresse für Rückfragen

Patrik Ducrey
Direktor
058 464 96 78
079 345 01 44
patrik.ducrey@weko.admin.ch

Frank Stüssi
Stellvertretender Direktor
058 462 27 07
076 402 46 21
frank.stuessi@weko.admin.ch



Herausgeber

Wettbewerbskommission
http://www.weko.admin.ch/

Letzte Änderung 01.03.2021

Zum Seitenanfang

https://www.weko.admin.ch/content/weko/de/home/medien/medieninformationen/nsb-news.msg-id-98481.html