Die Kammer für Teilverfügungen schliesst auf Antrag des Sekretariats das Untersuchungsverfahren für einen Teil der Parteien mit Teilverfügung ab, während die Untersuchung gegen den übrigen Teil der Parteien weitergeführt wird. Sie entscheidet mit Teilverfügung über die Verfahrenseinstellung oder die Genehmigung einer einvernehmlichen Regelung (Art. 19 GR-WEKO).
Mitglieder: Danièle Wüthrich-Meyer (Vorsitz), Prof. Dr. Winand Emons, Henrique Schneider