Die Kammer für Teilverfügungen schliesst auf Antrag des Sekretariats das Untersuchungsverfahren für einen Teil der Parteien mit Teilverfügung ab, während die Untersuchung gegen den übrigen Teil der Parteien weitergeführt wird. Sie entscheidet mit Teilverfügung über die Verfahrenseinstellung oder die Genehmigung einer einvernehmlichen Regelung (Art. 19 GR-WEKO).
Mitglieder: Danièle Wüthrich-Meyer (Vorsitz), Isabel Martinez, Mauro Nicoli
Die Kammer für Unternehmenszusammenschlüsse prüft auf Antrag des Sekretariats, ob hinsichtlich eines Zusammenschlussvorhabens eine Prüfung durchzuführen ist. Sie leitet gegebenenfalls eine Prüfung ein und entscheidet über die Bewilligung des vorzeitigen Vollzugs eines Zusammenschlusses in der vorläufigen Prüfung (Art. 20 GR-WEKO).
Mitglieder: Dr. Laura Melusine Baudenbacher (Vorsitz), Prof. Dr. Igor Letina, Danièle Wüthrich-Meyer, Prof. Dr. Rudolf Minsch (Ersatzmitglied)