Entsprechend der Motion Schweiger stellt sich der Bundesrat positiv zu einer Strafmilderung für Unternehmen, welche über ein glaubwürdiges Programm zur Einhaltung der kartellgesetzlichen Bestimmungen verfügen. Jedoch lehnt der Bundesrat die in der Motion geforderten Sanktionen gegen verantwortliche Mitarbeiter, welche für eine Kartellabrede verantwortlich sind, ab. Bezüglich diesem zweiten Punkt werden zwei Vorschläge in die Vernehmlassung gegeben. Der erste Vorschlag sieht ein Arbeitsverbot für die involvierten Personen bei den an der Kartellabrede beteiligten Unternehmen vor, währenddem der zweite Strafsanktionen in Form von Geld- und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorschlägt. Bei Selbstanzeigen wird das Unternehmen von Sanktionen befreit. Damit die Wirksamkeit der heutigen Bonusregelung erhalten bleibt, sieht die zweite Variante neu vor, dass auch die Mitarbeiter in diesem Fall straffrei ausgehen könnten. Eine volle Sanktionsbefreiung steht jedoch im Konflikt mit strafrechtlichen Prinzipien. Dies bestärkt die Vorbehalte des Bundesrates gegenüber dieser Variante.
Das Sanktionssystem ausgewogener und wirksamer zu gestalten, wie es die Motion Schweiger vorsieht, war noch nicht Gegenstand der ersten Vernehmlassung des Kartellgesetzes, welche von Ende Juni bis Ende November 2010 lief. Die Schlüsselelemente dieser Teilrevision lagen in einer Aufwertung der Institutionen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Sie umfasste ebenfalls materielle Verbesserungen im Kartellgesetz zur Stärkung des Wettbewerbsprinzips im Interesse der Gesamtwirtschaft.
Die zweite Vernehmlassung endet am 6. Juli 2011.