Reden
7.-8.2.2008 Energiemärkte ohne Grenzen – Macht und Ohnmacht der Wettbewerbsbehörden
Der Elektrizitäts- und Gasmarkt in der Schweiz
(FIW-Symposium Innsbruck 7.-8. Februar 2008)
Walter A. Stoffel
Präsident der Schweizerischen Wettbewerbskommission
Zusammenfassung
Wettbewerbspolitik im nationalen Rahmen stösst immer mehr an ihre Grenzen, im wörtlichen und im übertragenen Sinn. Die E-nergiemärkte sind ein Beispiel hierfür. In der Schweiz waren die Wettbewerbsbehörden auf dem Benzin- und auf dem Elektrizi-tätsmarkt aktiv geworden, weniger (bisher) im Gasmarkt.
In allen Fällen zeigten sich drei typische Konstanten:
- Im Energiemarkt spielt eine als öffentliches Interesse verstandene Versorgungssicherheit eine herausragende Rolle, sei in Form von Abgaben, in Form des Eigentums an den Unternehmen, oder in der Rechtsanwendung durch die Gerichte.
- Das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsbehörde spielten eine wichtige, aber letztlich nur eine Teil-Rolle, welche die sektorspezifischen staatlichen Rahmenbedin-gungen nicht ersetzen kann.
- Die Kleinheit des Marktes verschärft beide Problemkrei-se und potenziert sie bisweilen sogar.
22.1.2008 Vertikalabsprachen und Marktabschottung
Zur neuen Bekanntmachung der Wettbewerbskommission
Walter A. Stoffel
Präsident der Wettbewerbskommission
Vortrag gehalten an der Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechtstagung vom 22. Januar 2008 in Zürich, sowie an der Geneva Conference “Economic Experts in Competition Law” vom 1. Februar 2008
Die wirtschaftliche Integration der schweizerischen Märkte in die euroregionale Wirtschaft und die gleichzeitige rechtliche Selbständigkeit des Landes bergen ein besonderes Risiko der Abschottung der schweizerischen Märkte vom internationalen Wettbewerb in sich. Die Behandlung der Vertikalabsprachen durch die Wettbewerbskommission ist vor diesem Hintergrund zu sehen. Ich möchte im Folgenden, ausgehend vom Beispiel des Imports von Automobilen, die Mittel darlegen, mit welchen die Wettbewerbskommission der Abschottung des schweizerischen Marktes entgegentritt, und dabei insbesondere auf die Preisbindungen zweiter Hand, die absoluten Gebietsexklusivitäten und auf die Preisempfehlungen eingehen.